Im Lehrplan der Handelsakademie ist ein Pflichtpraktikum vorgesehen.
Wozu?
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- Ergänzung und Vertiefung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten
- Kennenlernen betrieblich-organisatorischer Zusammenhänge
- Einblick in die Arbeitswelt und erste Kontakte zur Arbeitswelt
- Erleichterung des Einstiegs in den Beruf
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Wie lange?
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- 300 Arbeitsstunden à 60 Minuten
- Aufteilung in Blöcke möglich
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Wann?
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- bis spätestens vor Antritt zur Reife- und Diplomprüfung
- außerhalb der Unterrichtszeit
- in den Ferien oder in der Schulzeit (z.B Nebenbeschäftigung am Wochenende)
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Wo?
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- Unternehmen
- Organisationen und Ämter (z.B. Gemeinde)
- im In- oder Ausland
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Was?
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- Facheinschlägige Tätigkeit
(im Zweifelsfall: Entscheidung durch die Schule)
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Nachweis
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- Arbeitsbestätigung
- Portfolio = Dokumentation durch Schüler
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Finden der
Praxisplätze
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- Grundsätzlich in der Eigenverantwortung der SchülerInnen und Eltern
- Unterstützung durch die Schule
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Information der Schüler
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- Im Gegenstand „Business Behaviour“
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Detaillierte Informationen finden Sie hier.